Ausstellung im Kasseler Rathaus vom 8. Juni bis zum 28. Juni 2022
Am 28.Januar 1972 wurde der „Extremistenbeschluss“, der sogenannte Radikalenerlass, von den Ministerpräsidenten der Länder unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt beschlossen und bis heute nicht aufgehoben. In den folgenden Jahren wurden Millionen BewerberInnen für Berufe im Öffentlichen Dienst überprüft.
Der Verfassungsschutz erhielt den Auftrag zu entscheiden, wer als „Verfassungsfeind“ zu gelten hatte, aus dem Öffentlichen Dienst entfernt oder gar nicht erst eingestellt wurde. Die Berufsverbote stehen im Widerspruch zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und den Kernnormen des internationalen Arbeitsrechts. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte 1995 die Praxis der Berufsverbote.
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