Einschüchterung durch Existenzvernichtung
"Als Berufsverbot wird eine Anordnung eines Staatsorgans bezeichnet, die einer konkreten Person oder Personengruppe bestimmte Tätigkeiten untersagt. Davon abzugrenzen ist das Beschäftigungsverbot, das einem Arbeitgeber auf gesetzlicher Grundlage die Beschäftigung eines Arbeitnehmers – in der Regel zu dessen Schutz – verbietet.
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Maßnahmen als Berufsverbot bezeichnet, die die Berufsfreiheit de facto einschränken. In vielen Ländern ist die Berufsfreiheit ein von der jeweiligen Verfassung gewährtes Grundrecht. In Deutschland wird sie vom Grundgesetz gewährt (siehe auch Grundrechte (Deutschland), Grundrechte (EU))."
"Berufsverbot (Deutschland)", www.wikipedia.org/wiki/Berufsverbot, 26. Oktober 2016