Gewerkschaften zu den Unvereinbarkeitsbeschlüssen

GEW Hessen: "Rehabilitierung der Betroffenen der GEW-Unvereinbarkeitsbeschlüsse"

Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes der GEW Hessen vom 3. November 2016 

  1. Die GEW Hessen stellt erneut fest, dass die in den Jahren 1971 bis 1989 im politischen Umfeld der Berufsverbote erfolgten Gewerkschaftsausschlüsse demokratischer und linker politisch Aktiver schwerwiegende politische Fehler und schwere Verstöße gegen den Grundsatz gewerkschaftlicher Solidarität waren. In dem Bewusstsein, dass der Großteil des durch diese Ausschlüsse verschuldeten Leids nicht wieder gut zu machen ist, bittet die GEW Hessen ihre ausgeschlossenen Mitglieder sowohl für den Ausschluss selbst und die dadurch verschuldeten Folgen als auch für die späte Aufarbeitung um Entschuldigung.
  2. Die GEW Hessen hebt im Nachhinein diese Ausschlüsse auf und betrachtet die Mitgliedschaft der betroffenen Kolleginnen und Kollegen als ununterbrochen.
  3. Der Geschäftsführende Landesvorstand sieht es als seine Aufgabe an, die betroffenen Mitglieder nach bestem Wissen und Gewissen zu ermitteln, eine Bitte um Entschuldigung in schriftlicher Form auszusprechen und mitzuteilen, dass die Mitgliedschaft fortdauert.

Beschluss