Beschlüsse der Gewerkschaften zum Radikalenerlass

IG Metall: "Rehabilitierung der von Berufsverbot Betroffenen"

Der 23. Gewerkschaftstag der IG Metall vom 18. bis 24. Oktober 2015 in Frankfurt am Main hat einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Ausdrücklich wird darin zu weiteren Initiativen des DGB aufgefordert. 

„Rehabilitierung der von Berufsverbot Betroffenen:

Die IG Metall fordert, dass in allen Bundesländern umgehend sämtliche Erlasse und Regelungen aufgehoben werden, die im Zusammenhang mit dem Ministerpräsidentenerlass vom 28. Januar 1972 (sogenannter ‚Radikalenerlass’) erlassen wurden. Gegenüber den von Berufsverbot Betroffenen ist eine entsprechende Entschuldigung vorzunehmen. Sie sind umfassend zu rehabilitieren und gegebenenfalls zu entschädigen. Der Vorstand wird aufgefordert, entsprechende Initiativen des DGB in den Bundesländern und Bundesbehörden zu unterstützen.“

ver.di: "Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen der Berufsverbote"

Die Beschlusslage von ver.di Baden-Württemberg – einstimmig beschlossen von der Landesdelegiertenkonferenz am 21. März 2015 in Ulm – war als Antrag B 052 auch Thema des ver.di-Bundeskongresses am 24. September 2015 in Leipzig und wurde dort einstimmig als Arbeitsmaterial an den Bundesvorstand überwiesen (weil er tarifpolitische Forderungen enthält, die Tarifkommissionen aber autonom sind, und auch weil die geforderte Einrichtung einer Kommission mit Kosten verbunden ist).

Berufsverbote und „Extremismusklauseln“ im Tarifvertrag

  • ver.di verurteilt, dass nicht alle Bundesländer den sog. „Radikalenerlass“ von 1972 beziehungsweise entsprechende Nachfolgeregelungen in Gänze aufgehoben haben, und fordert, dass dies umgehend geschieht. Die Abschaffung der sog. „Regelanfrage“ beim „Verfassungsschutz“ genügt nicht.
  • ver.di wird alle „Extremisten“klauseln bzw. entsprechende Bezüge aus entsprechenden Tarifverträgen beseitigen. ver.di soll sich dafür einsetzen, dass auch in den Ausführungsbestimmungen zum Beamtenstatusgesetz keine solchen Bestimmungen enthalten sind.
  • ver.di Baden-Württemberg setzt sich konkret dafür ein, dass BewerberInnen für den Öffentlichen Dienst nicht mehr eine „Belehrung und Erklärung“ im Sinne des Beschlusses vom 2. Oktober 1973 der damaligen Landesregierung unterzeichnen müssen.
  • ver.di wird auf Bundesebene eine Arbeitsgruppe gründen, die sich mit den gesellschafts- und gewerkschaftspolitischen Auswirkungen des „Radikalenerlasses“ befasst.
  • ver.di setzt sich für eine umfassende Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen der Berufsverbote ein. 

Beschluss gesamt

GEW: "Radikalenerlass ist politische und rechtsstaatlich falsche Entscheidung"

Die GEW bewertet den "Radikalenerlass" und die darauf beruhende Politik der Berufsverbote als eine politische und rechtsstaatlich falsche Entscheidung, die eine verhängnisvolle gesellschaftliche Entwicklung in Gang gesetzt hat.

Die Politik der Berufsverbote richtete sich gegen gesellschaftliche Alternativen zum kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem und versuchte, diese zu kriminalisieren. Die Politik der Berufsverbote führte zu einer Gesinnungsschnüffelei, die Millionen Menschen betraf und verbreitete ein Klima der politischen Einschüchterung. Die Politik der Berufsverbote war und ist verfassungswidrig. 

Resolution gesamt

Rehabilitierung der Opfer von Berufsverboten und GEW-Unvereinbarkeitsbeschlüssen | Gewerkschaftstag 2013 – Beschluss

Der Gewerkschaftstag begrüßt den Beschluss 109/12 des GEW-Hauptvorstands vom 17. März 2012, in welchem die GEW die Rehabilitierung und Entschädigung der demokratischen und linken politischen Aktiven fordert, die seit 1972 Opfer des sogenannten "Radikalenerlasses" und der darauf beruhenden Politik der Berufsverbote geworden sind, und in dem die GEW für die sogenannten "Unvereinbarkeitsbeschlüsse" um Entschuldigung bittet.

Beschluss