GEW Hessen News Feed http://dev.vbox.intern de_DE GEW Hessen Tue, 19 Mar 2024 04:09:36 +0100 Tue, 19 Mar 2024 04:09:36 +0100 TYPO3 EXT:news news-62 Mon, 22 Jan 2024 09:26:11 +0100 Lasst Luca lehren! - Kundgebung vor dem Landesgericht Frankfurt https://www.gew-hessen.de/details/lasst-luca-lehren-kundgebung-vor-dem-landesgericht-frankfurt Solidarisiert euch am 31. Januar 2024 um 12 Uhr. Aktuelles news-61 Fri, 13 Oct 2023 09:20:33 +0200 Solidarität mit Luca: Kein weiteres Berufsverbot in Hessen! https://berufsverbote-hessen.de/home/details/solidaritaet-mit-luca-kein-weiteres-berufsverbot-in-hessen Dringlichkeitsantrag auf der Landesdelegiertenversammlung 2023 in Fulda Die Landesdelegiertenversammlung hat beschloßen:

  1.  Die GEW Hessen erklärt sich mit dem Kollegen Luca Schäfer solidarisch und unterstützt ihn juristisch, politisch und mit Öffentlichkeitsarbeit gegen ein
     drohendes Ausbildungs- und damit Berufsverbot.

  2.  Die GEW Hessen ruft ihre Mitglieder zur Unterzeichnung der Petition „Lasst Luca lehren!“ auf change.org auf.

  3.  Die GEW Hessen fordert die GEW Bund zu Solidarität und Unterstützung im Fall Luca Schäfer auf.

  4.  Die GEW Hessen fordert das Hessische Kultusministerium und die Landesregierung auf, Luca den Eintritt in den Vorbereitungsdienst endlich zu ermöglichen und ihm damit sein Grundrecht auf Ausbildung nicht weiter zu verweigern!

  5.  Der Fall Luca Schäfer beweist erneut die Aktualität des Themas. Die GEW Hessen fordert weiterhin die Rehabilitierung und Entschädigung der demokratischen und linken politischen Aktiven, die seit 1972 Betroffene des sogenannten „Radikalenerlasses“ geworden sind und wird das Thema weiterhin aktiv bearbeiten.


Begründung:

Der 27jährige Lehrer Luca Schäfer wird unter höchst merkwürdigen Umständen kriminalisiert – er soll im Zuge einer ersten Mai Kundgebung angeblich „Polizisten angegriffen“ und einen Rauchtopf geworfen haben. Der vernommene Polizist verstrickt sich in Widersprüche. Das Bildmaterial zur Demo gibt den Tatvorwurf nicht her. Trotz unklarer Beweislage wird ihm nun mit der Begründung mangelnder Eignung der Eintritt in den Vorbereitungsdienst verwehrt. Der Kollege war mehrere Jahre während seines Studiums in der DGB-Jugend Frankfurt aktiv und ist GEW-Mitglied.


Mit der Absicht des Kultusministeriums, dem Kollegen den Eintritt in den Vorbereitungsdienst zu verwehren, wird Luca das Recht auf eine Ausbildung verweigert, da das Land Hessen das Ausbildungsmonopol bei Lehrkräften hat.
 

Gerade im Schuldienst, wo Kinder und Jugendliche zu Demokratie, Kritikfähigkeit und Meinungsfreiheit erzogen werden sollen, braucht es politisch engagierte Lehrkräfte, die genau das auch leben und nicht nur lehren. Es ist scheinheilig, die Politikverdrossenheit junger Menschen zu beklagen, wenn man ihnen gleichzeitig immer wieder mit Instrumenten wie dem Berufsverbot vor Augen führt, dass politisches Engagement nur in engen Grenzen zulässig ist, und bestraft wird, sobald eine grundlegende gesellschaftliche Kritik enthalten ist.
 

Leider gibt es bundesweit immer wieder aktuelle Beispiele der Einschüchterung junger politisch aktiver Kolleg:innen, die deutlich machen, dass Berufsverbote ein nach wie vor aktuelles Thema sind:

Wir erinnern an den Fall des Kollegen Michael Csaszkóczy, der 2004 wegen seiner Mitgliedschaft in einer antifaschistischen Initiative in Baden-Württemberg, im Jahr 2005 dann auch in Hessen, die Einstellung als Lehrer verweigert wurde.

2016 folgte der Fall des Kollegen Kerem Schamberger, der sich an einer Uni in Bayern als Doktorand bewarb und keine Stelle erhielt, weil der Verfassungsschutz beanstandete, dass seine politische Haltung als Kommunist "mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland nicht" zu vereinbaren sei.

Im Sommer 2018 wurde der Fall des Benedikt Glasl aus Bayern bekannt, der sich bei „dielinke.sds“ gegen Studiengebühren engagiert hatte. Nach Einschaltung des Verfassungsschutzes wurde ihm der Eintritt in den Vorbereitungsdienst als Mittelschullehrer verweigert.

Auch für die aus den 70er Jahren betroffenen Kolleg:innen ist das Thema weiter aktuell: Ein öffentliches Eingeständnis, dass der Radikalenerlass Tausenden von Menschen die berufliche Perspektive genommen und sie in schwerwiegende Existenzprobleme gestürzt hatte, ist bis heute unterblieben. Eine materielle, moralische und politische Rehabilitierung der Betroffenen hat nicht stattgefunden. Eine politische Auseinandersetzung über die schwerwiegende Beschädigung der demokratischen Kultur durch die Berufsverbotspolitik steht bis heute aus.
 

Was wir brauchen, sind viele Menschen, die bereit sind, für ihre Überzeugung einzutreten und die sich dabei weder von Ministerien noch vom Verfassungsschutz einschüchtern lassen! Deshalb solidarisieren wir uns mit Luca und unterstützen und begleiten ihn in seinem Kampf gegen ein drohendes Berufsverbot.

]]>
Aktuelles
news-60 Tue, 31 May 2022 09:43:29 +0200 „Vergessene Geschichte“ https://berufsverbote-hessen.de/home/details/vergessene-geschichte Ausstellung im Kasseler Rathaus vom 8. Juni bis zum 28. Juni 2022 Berufsverbote – Politische Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland
1972 – 2022: 50 Jahre Berufsverbot

Am 28.Januar 1972 wurde der „Extremistenbeschluss“, der sogenannte Radikalenerlass, von den Ministerpräsidenten der Länder unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt beschlossen und bis heute nicht aufgehoben. In den folgenden Jahren wurden Millionen BewerberInnen für Berufe im Öffentlichen Dienst überprüft.

Der Verfassungsschutz erhielt den Auftrag zu entscheiden, wer als „Verfassungsfeind“ zu gelten hatte, aus dem Öffentlichen Dienst entfernt oder gar nicht erst eingestellt wurde. Die Berufsverbote stehen im Widerspruch zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und den Kernnormen des internationalen Arbeitsrechts. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte 1995 die Praxis der Berufsverbote.
 

  • Eröffnung der Ausstellung Mittwoch, 8. Juni 2022 um 18 Uhr, Bürgersaal Berufsverbote - Politische Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland
     
  • Filmvorführung im Bali-Kino | Sonntag, 12. Juni 2022 um 11.30 Uhr
     
  • Dokumentarfilm (2021) von Hermann Abmayr: „Jagd auf Verfassungsfeinde – Der Radikalenerlass und seine Opfer“ | Anschließende Gesprächsmöglichkeit mit dem anwesenden Autor
     
  • Fortbildung für Lehrkräfte und MitarbeiterInnen in der Politischen Bildung | Dienstag, 14. Juni 2022 um 16 Uhr | Kommissionszimmer I im Rathaus
     
  • „Politische Bildung als Extremismusprävention?“ mit Dr. Martina Tschirner, UNI Ffm (Anmeldung unter www.lea-bildung.de, g 8944) | Kann die ‚freiheitlich-demokratische Grundordnung‘ ein Leitbegriff für die Politische Bildung sein?
     
  • ­­Führungen durch die Ausstellung (Magistratssaal)­ | Mittwoch, 22. Juni 2022 um 16.30 Uhr: Für interessierte Bürger:innen und 19 Uhr Sonderführung für Stadtverordnet

Flyer zur Ausstellung
Flyer Fortbilung

]]>
Aktuelles
news-58 Thu, 09 Dec 2021 11:55:16 +0100 50 Jahre Berufsverbote: Demokratische Grundrechte verteidigen! https://berufsverbote-hessen.de/home/details/50-jahre-berufsverbote-demokratische-grundrechte-verteidigen Aufruf der AG Berufsverbote GEW Kassel-Stadt Am 28.Januar 1972 wurde der „ Extremistenbeschluss“, der sogenannte Radikalenerlass, von den Ministerpräsidenten der Länder unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt beschlossen und bis heute nicht aufgehoben. In den folgenden Jahren wurden Millionen BewerberInnen für Berufe im Öffentlichen Dienst überprüft. Der Verfassungsschutz erhielt den Auftrag zu entscheiden, wer als „Verfassungsfeind“ zu gelten hatte, aus dem Öffentlichen Dienst entfernt oder gar nicht erst eingestellt wurde.

So entstand ein Klima der Bespitzelung und Angst vor politischem Engagement. Es traf KommunistInnen, andere Linke, GewerkschafterInnen, AntifaschistInnen und Friedensbewegte. Mitglieder rechter Parteien und Gruppierungen wurden dagegen im Öffentlichen Dienst geduldet. Nach langjähriger Arbeitslosigkeit leiden viele der Betroffenen bis heute unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen und materiellen Nachteilen.

Im Jahr 2022 jährt sich der „Radikalenerlass“ zum 50. Mal. Er findet weiterhin Anwendung. Seine Folgen wirken bis heute. Deshalb bitten wir Sie um ihre solidarische Unterstützung und ihre Unterschrift unter unserem Aufruf.

Vollständiger Aufruf

Hier unterzeichnen

]]>
Aktuelles
news-57 Fri, 17 Sep 2021 09:43:01 +0200 1972 - 2022: 50 Jahre Berufsverbote https://berufsverbote-hessen.de/home/details/1972-2022-50-jahre-berufsverbote Demokratische Grundrechte verteidigen! Flyer und Unterstützerschreiben Im Jahr 1969 versprach Bundeskanzler Willy Brandt: „Mehr Demokratie wagen“.
Im Widerspruch dazu verabschiedeten die Ministerpräsidenten der Länder unter Vorsitz von Willy Brandt
am 28. Januar 1972 den „Extremistenbeschluss“ oder sogenannten Radikalenerlass.

In den folgenden Jahren wurden ca. 3,5 Millionen Bewerber*innen für Berufe im öffentlichen Dienst
überprüft. Der Verfassungsschutz erhielt den Auftrag zu entscheiden, wer als „Radikaler“, als „Extremist“
oder als „Verfassungsfeind“ zu gelten hatte. Personen, die „nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die
freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, wurden aus dem öffentlichen Dienst entfernt
oder gar nicht erst eingestellt.

Die Überprüfungen führten bundesweit zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren,
1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Betroffen waren Kommunist*
innen, andere Linke bis hin zu SPD-nahen Studierendenverbänden, der Vereinigung der
Verfolgten des Naziregimes VVN-BdA und Gewerkschafter*innen. In Bayern traf es auch Sozialdemokrat*innen und in der Friedensbewegung engagierte Menschen.

Das schüchterte viele ein.

Mitglieder und Sympathisant*innen rechter Parteien und Gruppierungen wurden dagegen im öffentlichen Dienst geduldet und bei Bewerbungen fast nie abgelehnt.

Um gegen nazistische Tendenzen vorzugehen, braucht es keinen neuen „Radikalenerlass“ oder
„Extremistenbeschluss“, sondern die konsequente Umsetzung des Art. 139 GG und der §§ 86 und 130 StGB. Hiernach sind neonazistische Organisationen und die Verbreitung von Nazi-Gedankengut verboten.

Die Berufsverbote stehen im Widerspruch zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und den Kernnormen des internationalen Arbeitsrechts, wie die ILO seit 1987 feststellt. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte 1995 die Praxis der Berufsverbote.

Interaktive Flyer mit Unterstützerzeichnung

]]>
Aktuelles
news-56 Thu, 28 Jan 2021 11:19:54 +0100 GEW Hessen fordert weiterhin: Berufsverbotspraxis aufarbeiten https://berufsverbote-hessen.de/home/details/gew-hessen-fordert-weiterhin-berufsverbotspraxis-aufarbeiten Die Betroffenen vor dem 50-jährigen Jahrestag rehabilitieren und entschädigen Pressemitteilung 28. Januar 2021 Am heutigen 28. Januar 2021 beginnt das fünfzigste Jahr nach der Verabschiedung des sogenannten Radikalenerlasses durch die Ministerpräsidenten der Länder unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt. Zahllose Menschen wurden mit der Unterstellung, dass sie nicht die Gewähr bieten würden, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, aus dem öffentlichen Dienst entlassen oder gar nicht erst eingestellt. Ihre Berufsausbildung wurde massiv entwertet bis hin zu wertlos gemacht, ihnen wurde die materielle Existenzgrundlage entzogen.

Damit wurde auch ein Klima der politischen Einschüchterung geschaffen, mit dem die Menschen davon abgehalten werden sollten, sich in der außerparlamentarischen Linken, bei antifaschistischen und antirassistischen Organisationen oder anderen demokratischen Projekten zu engagieren.

Die Internationale Arbeitsorganisation der UNO hat seit 1987 festgestellt, dass Berufsverbote im Widerspruch zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und den Kernnormen des internationalen Arbeitsrechts stehen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte 1995 die Praxis der Berufsverbote. Selbst Willy Brandt hat den Radikalenerlass später als „größten Irrtum“ bezeichnet.

Dennoch wurde dieser Teil unserer – auch hessischen Geschichte – bis heute nicht substantiell aufgearbeitet, wurden die Betroffenen bis heute nicht für das an ihnen begangene Unrecht entschädigt.

Die Vorsitzende der GEW Hessen, Maike Wiedwald, betonte: „Es wird höchste Zeit, dies noch vor dem 50-jährigen Jahrestag in Angriff zu nehmen. Deshalb wird die hessische GEW nicht nachlassen, von der Landesregierung und dem Landtag eine öffentliche Aufarbeitung der Folgen der Berufsverbotspraxis auf die demokratische Kultur in Hessen zu fordern. Wir erwarten dabei auch weiterhin die Rehabilitierung und finanzielle Entschädigung der vom Berufsverbot Betroffenen.“

Die GEW Hessen wird in diesem Zusammenhang den Aufruf „1972 – 2022: 50 Jahre Berufsverbote – Demokratische Grundrechte verteidigen“ unterstützen.

AUFRUF

1972 – 2022: 50 Jahre Berufsverbote | Demokratische Grundrechte verteidigen!

Im Jahr 1969 versprach Bundeskanzler Willy Brandt: „Mehr Demokratie wagen“. Im Widerspruch dazu verabschiedeten die Ministerpräsidenten der Länder unter Vorsitz von Willy Brandt am 28. Januar 1972 den „Extremistenbeschluss“ oder sogenannten Radikalenerlass. In den folgenden Jahren wurden ca. 3,5 Millionen Bewerber*innen für Berufe im öffentlichen
Dienst überprüft. Der Verfassungsschutz erhielt den Auftrag zu entscheiden, wer als „Radikaler“, als „Extremist“ oder als „Verfassungsfeind“ zu gelten hatte. Personen, die „nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, wurden aus dem öffentlichen Dienst entfernt oder gar nicht erst eingestellt.

Die Überprüfungen führten bundesweit zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Betroffen waren Kommunist* innen, andere Linke bis hin zu SPD-nahen Studierendenverbänden, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes VVN-BdA und Gewerkschafter*innen. In Bayern traf es auch Sozialdemokrat* innen und in der Friedensbewegung engagierte Menschen. Das schüchterte viele ein ...

Es ist an der Zeit, den „Radikalenerlass“ generell und bundesweit offiziell aufzuheben, alle Betroffenen voll umfänglich zu rehabilitieren und zu entschädigen,

die Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Kultur wissenschaftlich aufzuarbeiten.

Aufruf gesamt

Sie möchten den Aufruf unterstützen?

Bitte schreiben Sie eine kurze E-Mail mit Betreff "Berufsverbotspraxis aufarbeiten"  an Klaus Lipps, Bundesarbeitsausschuss der Initiativen gegen die Berufsverbote.

k.lipps@posteo.de

 

]]>
Aktuelles
news-55 Fri, 22 Nov 2019 10:23:16 +0100 Solidarität mit dem Heidelberger Lehrer Michael Csaszkóczy https://berufsverbote-hessen.de/home/details/solidaritaet-mit-dem-heidelberger-lehrer-michael-csaszkoczy Antrag des GEW-Kreisverbandes Kassel-Stadt Die Landesdelegiertenversammlung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen hat am 21. November 2019 in Frankfurt die Dringlichkeit des Antrags beschlossn.

Der Antrag lautet:

Die Landedelegiertenkonferenz der GEW Hessen unterstützt das Solidaritätsschreiben der Berufsverbote-AG der Kasseler GEW (KS-Stadt) an Michael Csaszkóczy:

Mit großer Empörung haben wir wahrgenommen, dass Du im Zusammenhang mit Deinem antifaschistischen Engagement gegen die AfD vor Gericht gestellt  und wegen Hausfriedensbruchs verurteilt wurdest.

Angesichts rechter Propaganda und rechter Morde gilt gerade heute:

Antifaschistisches Engagement ist dringend notwendig und kein Verbrechen.

Wir solidarisieren uns mit Dir und hoffen, dass Du in Deinem Berufungsprozess erfolgreich sein wirst.

Wir …  wissen aus Erfahrung:

Schutz für unser Recht auf freie Meinungsäußerung können wir nicht ohne breite demokratische Öffentlichkeit erreichen, die sich der antidemokratischen Verfolgung von Antifaschist/Innen entgegenstellt.

In diesem Sinne wirken wir auch in Hessen, wo die rassistische und menschenverachtende Politik rechter Kräfte durch die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke sehr präsent ist.

Wir wünschen Dir für Deinen Berufungsprozess und Deinen weiteren Kampf ganz viel Kraft und Durchhaltevermögen.

Es geht dabei auch um uns alle, um die Verteidigung demokratischer Rechte.

Mit solidarischen Grüßen

Berufsverbote-AG der GEW Kassel-Stadt

]]>
Aktuelles
news-54 Thu, 12 Sep 2019 10:34:34 +0200 Ratschlag „Demokratie wagen“ https://berufsverbote-hessen.de/home/details/ratschlag-demokratie-wagen Samstag, 5. Oktober 2019 | Frankfurt Bockenheim Presseerklärung und -Einladung Es ist Zeit für einen Ratschlag!

Die traditionellen politischen Parteien verlieren dramatisch an Zustimmung. Die politischen und ökonomischen Eliten wirken einerseits hilflos, reagieren andererseits mit einer umfassenden Einschränkung demokratischer Rechte auf allen Ebenen. Sichtbare Zeichen sind z.B. neue Polizei- und Verfassungsschutzgesetze. Zunehmende rassistische Stimmungen, die Resonanz extrem rechter Parteien, zusammen mit einer Kaskade staatlicher Kontrollmaßnahmen stoßen auf Sorgen und wachsende Bereitschaft, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Vor diesem Hintergrund wachsen vielfältige demokratische Strömungen, z.B. mobilisiert der Klimawandel wöchentliche (Schüler-)Demonstrationen – national und international. Unter der Forderung „Demokratie wagen!“ bereiten wir, die „Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung demokratischer Rechte“, für den 5. Oktober einen Ratschlag vor, auf dem wir all das diskutieren wollen. Rolf Gössner – u.a. Rechtsanwalt, Publizist, Kuratoriumsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte - wird einen einführenden Vortrag halten zum Thema

„Berufsverbote-Politik der 1970er/80er Jahre und kein Ende: ein dunkles, nicht aufgearbeitetes Kapitel bundesdeutscher Geschichte.“

Es folgen Diskussionsrunden (Fishbowls), in denen sich aktuelle demokratische Strömungen vorstellen und diskutiert werden:

  1. „Massenüberwachung“ (Franz-Josef Hanke, HU Marburg )
  2. „Demokratie darf nicht am Betriebstor enden“ (Andrea Kocsis, ver.di-Bundesvorstand)
  3. „Wohin führt die Rechtsentwicklung?“ (Uli Sander, VVN-Bundessprecher)
  4. „Seenotrettung ist kein Verbrechen!“ (Matthias Maier, „Seebrücke“)
  5. „Klima-Bewegung gegen Profitinteressen“ (fridays for future)

Wer „wir“ sind:

Seit 2012 haben sich bundesweit neue Initiativgruppen sowie ein Bundesarbeitsausschuss gebildet gegen die persönlichen und gesellschaftlichen Folgen der Berufsverbote seit 1972.
Der Kampf der Betroffenen gegen die Berufsverbote war immer ganz wesentlich ein Kampf um Demokratie und die Verteidigung der grundgesetzlich garantierten Rechte. Dies ist leider heute wieder aktuell und nötig.
Wir wollen die heutigen Entwicklungen auf dem Hintergrund unserer Erfahrungen unterstützen, stärken und zum Austausch und der Verbindung mit weiteren demokratischen Bewegungen im Lande beitragen.

Samstag, 5. Oktober 2019
11 bis 17 Uhr
Bürgerhaus | 60486 F.-Bockenheim, Schwälmer Str. 28

Flyer

Presse-Erklärung und Einladung

]]>
Aktuelles
news-53 Thu, 29 Aug 2019 14:42:28 +0200 Bericht von der Ausstellung in Kassel https://berufsverbote-hessen.de/home/details/bericht-von-der-ausstellung-in-kassel Vergessene Geschichte “Ausstellung zu den Berufsverboten in Hessen" Anfang April wurde die Wanderausstellung „Vergessene Geschichte – Berufsverbote in Hessen“ an der Herderschule in Kassel mit einer Diskussionsveranstaltung eröffnet, an der rund 60 Schülerinnen und Schüler der Politikleistungskurse der Schule teilnahmen.

Cornelia Booß-Ziegling aus Hannover, die an der Erstellung der Ausstellung beteiligt war, stellte die Berufsverbote in einen historischen Kontext von über 200 Jahren staatlicher Repression in Deutschland. Wolfgang Artelt, Silvia Gingold und Günter Waldeck, die selbst betroffen waren, erläuterten, wie die Berufsverbote ihre persönliche Biografie und den politischen Diskurs der 70er und 80er Jahre des 20.Jahrhunderts beeinflussten.

Die Fragen der Schülerinnen und Schüler machten deutlich, dass sie die Berufsverbote als Geschichte betrachten und aktuelle Bezugspunkte wie das neue hessische Verfassungsschutzgesetz nur in Ansätzen sehen (HLZ S.21). Deshalb stieß die Forderung nach einer Auflösung der Verfassungsschutzämter bei den Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschülern auf wenig Zustimmung. Sie sehen in diesen ein wichtiges Instrument zum Schutz demokratischer Verhältnisse und befürchten, dass ein Staat ohne solche Institutionen schutzlos sei.

Die Erzählungen, wie die Anhörungen abliefen und welche geheimdienstlichen „Erkenntnisse“ ausreichten, um eine berufliche Karriere abrupt zu been-den, machten allerdings nachdenklich, ebenso die Kopien geschwärzter Akten, die der hessische Verfassungsschutz auch heute noch über Silvia Gingold führt, und Verweise auf die Verwicklung des Verfassungsschutzes in den NSU-Komplex (HLZ S.16f.).

Es zeigte sich an dieser Stelle der Debatte klar, wie weit verankert extremismus- und totalitarismustheoretische Denkweisen im Alltagsbewusstsein heutiger Schülerinnen und Schüler sind.Deutlich wurde auch, dass zwischen den Erfahrungswelten der „Berufsverbotegeneration“ und denen der Schülerinnen und Schüler etliche Jahrzehnte liegen. Der Kampf für eine Aufarbeitung der Verbrechen des deutschen Faschismus und seiner Nach-wirkungen in der Bundesrepublik, aber auch der Kampf gegen den Vietnamkrieg, der eine Generation prägte, ist für die andere Geschichte, die mit aktuellen politischen Fragen wie der Gestaltung des Urheberrechts, dem Kampf gegen den Klimawandel oder dem gegen eine allumfassende digitale Überwachung zunächst einmal wenig zu tun hat.

Für die politische Bildung in der Schule stellt sich daher die Frage, wie es gelingen kann, das Aktuelle, das in der Auseinandersetzung mit den Be-rufsverboten steckt, deutlich zu machen. Die Rolle des Staatsapparates, die Aufgaben und Funktionsweisen von Geheimdiensten, der Blick der po-litischen Akteure auf das, was von diesen als „links“ wahrgenommen wird, aber auch die Frage, wie sich eine Demokratie vor undemokratischen Ent-wicklungen schützen kann, sind auch heute Themen von hoher Relevanz. Hier kann die Ausstellung einen Beitrag dazu leisten, durch den Blick zu-rück die Augen für das zu öffnen, was heute und morgen geschieht. Allerdings wird es auch Lehrerinnen und Lehrer brauchen, die sich im Politikunterricht dieser Fragen anneh-men und die sich gemeinsam mit ihren Schülerinnen und Schülern auf die Suche nach dem Aktuellen im vorder-gründig Historischen begeben.

]]>
Aktuelles
news-52 Thu, 29 Aug 2019 14:38:39 +0200 Auf dem Prüfstand https://berufsverbote-hessen.de/home/details/auf-dem-pruefstand lea-Fachtagung zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes Exakt 70 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes hatten lea und GEW Hessen zur Fachtagung „Demokratie und Grundrechte auf dem Prüfstand“ ins Frankfurter DGB-Haus eingeladen.

Den Auftakt bildete eine Podiumsdiskussion mit Jochen Nagel (GEW), Karin Zennig (ver.di) und Philipp Jacks (DGB), die von Carmen Ludwig (lea) moderiert wurde. Karin Zennig machte deutlich, dass die Grundrechte gerade am Arbeitsplatz zunehmend be-droht sind: durch Behinderungen bei der Bildung von Betriebsräten, durch Einschränkungen des Streikrechts in Betrieben der öffentlichen Daseinsfürsorge und durch Einschränkungen des Demonstrationsrechts – so ganz aktuell beim Verbot von Streikversammlungen auf der Frankfurter Zeil: „Dort sind aber die Arbeitsplätze unserer Kolleginnen und Kollegen.“

Sie berichtete darüber hinaus von Fällen, wo Beschäftigten bis zu 200 Euro angeboten wurden, wenn sie nicht an einer Betriebsversammlung teilnehmen. In vielen Betrieben gebe es eine „Dankbarkeitsphilosophie“, dass man für „jeden Drecksjob noch dankbar sein solle und nicht zu denen gehört, die als erste freigesetzt werden“.

Jacks bekannte sich ausdrücklich zum politischen Mandat der Gewerkschaften und berief sich auf § 2 der DGB-Satzung, wonach der DGB und die in ihm vertretenen Gewerkschaften „für die weitere Demokratisierung von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft“ eintreten.

Jochen Nagel wies auf den Nachholbedarf der Schulen in Sachen Demokratie hin und warnte vor den Folgen des „Runs auf Privatschulen“.

Hauptreferent war Rolf Gössner, Mitherausgeber des Grundrechte-Reports, Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte und stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof in Bremen. Er skizzierte die antidemokratischen Entwicklungen nach der Gründung der Bundesrepublik und nahm dabei insbesondere die systematische Verfolgung von Kommunisten, den „Radikalenerlass“ von 1972, den „Deutschen Herbst“ und die Verschärfung der Sicherheitsgesetze in den 80er Jahren in den Blick. „Als Lichtblicke“ erinnerte er an den Kampf gegen die Notstandsgesetze und die Boykottbewegung gegen die Volkszählung, der das vom Bundesverfassungsgericht proklamierte „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ zu verdanken sei.

Gössner sieht aber auch heute „keinen Grund zum Jubeln“. So warnte er vor einer weiteren „Vergeheimdienstlichung der Polizei“ als „Folge einer maßlosen Präventionslogik“, bei der „die Unschuldsvermutung auf der Strecke bleibt“. Die Mordserie des NSU habe zudem die „heillose Verstrickung des Verfassungsschutzes in die Umtriebe der rechten Szene“ offenbart.

Im Fishbowl-Format konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachtagung in die Impulsreferate zu aktuellen Fragen des Grundgesetzjubiläums einmischen.

Kirsten Neumann vom Mobilen Beratungsteam gegen Rassismus und Rechtsextremismus in Kassel wusste sehr konkret zu berich-ten, wie die „Extremismusklausel“ in Bezug auf die öffentliche Förderung von Initiativen und die Vorgaben des neuen hessischen Verfassungsschutzgesetzes (HLZ 5/2019) die antirassistische Arbeit vor Ort behindern.

Julika Bürgin (Hochschule Darmstadt) verwies darauf, dass das Gesetz auch wieder die Möglichkeit vorsieht, Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst mit geheimdienstlichen Mitteln zu durchleuchten (HLZ 5/2019, S. 20). Vor über 40 Jahren war Hans Wedel Opfer solcher Ermittlungen: Bei der Überprüfung seiner „Verfassungstreue“ wurde ihm unter anderem vorgeworfen, sein Auto in der Nähe eines Versammlungslokals der KPD/ML geparkt zu haben. Wie das Berufsverbot in seinem Fall durch eine breite Solidaritätsbewegung verhindert werden konnte, beschrieb Hans Wedel zuvor in der HLZ 5/2019.

Bei Silvia Gingold dauert die Überwachung durch den Verfassungsschutz möglicherweise bis heute an. Dass es auch 70 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes weiterhin kein Grundrecht auf Wohnen gibt, bedauerte Annette Wippermann (Der PARITÄTISCHE) ausdrücklich. Die Initiative für einen Volksentscheid in Berlin zur Enteignung des Immobilienkonzerns Deutsche Wohnen könne neuen Schwung in die Diskussion bringen. Conny Petzold (Mieter helfen Mietern) berichtete über den Stand des Frankfurter Miet-entscheids, für den in wenigen Monaten 25.000 Unterschriften gesammelt wurden. Das Wahlamt habe inzwischen bestätigt, dass das Quorum erfüllt wurde, jetzt sei die Stadtverordnetenver-sammlung am Zug

https://mietent-scheid-frankfurt.de

]]>
Aktuelles