Aufruf der AG Berufsverbote GEW Kassel-Stadt
Am 28.Januar 1972 wurde der „ Extremistenbeschluss“, der sogenannte Radikalenerlass, von den Ministerpräsidenten der Länder unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt beschlossen und bis heute nicht aufgehoben. In den folgenden Jahren wurden Millionen BewerberInnen für Berufe im Öffentlichen Dienst überprüft. Der Verfassungsschutz erhielt den Auftrag zu entscheiden, wer als „Verfassungsfeind“ zu gelten hatte, aus dem Öffentlichen Dienst entfernt oder gar nicht erst eingestellt wurde.
So entstand ein Klima der Bespitzelung und Angst vor politischem Engagement. Es traf KommunistInnen, andere Linke, GewerkschafterInnen, AntifaschistInnen und Friedensbewegte. Mitglieder rechter Parteien und Gruppierungen wurden dagegen im Öffentlichen Dienst geduldet. Nach langjähriger Arbeitslosigkeit leiden viele der Betroffenen bis heute unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen und materiellen Nachteilen.
Im Jahr 2022 jährt sich der „Radikalenerlass“ zum 50. Mal. Er findet weiterhin Anwendung. Seine Folgen wirken bis heute. Deshalb bitten wir Sie um ihre solidarische Unterstützung und ihre Unterschrift unter unserem Aufruf.
Vollständiger Aufruf
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