Dorothea Kröll

1976 fand die Anhörung Dorothea Krölls im Regierungspräsidium Kassel statt mit dem Ergebnis der Ablehnung einer Einstellung als Lehrerin: „Die Zweifel an ihrer Verfassungstreue konnten nicht ausgeräumt werden.“

Das Kasseler Komitee gegen Berufsverbote wurde aktiv und organisierte Unterschriftensammlungen:  2.000 Unterschriften wurden  ebenso wie  persönliche Stellungnahmen und Protestbriefe  – auch aus dem Ausland, z.B. Frankreich und Irland – an das Regierungspräsidium und an Kultusminister Hans Krollmann geschickt.

Dorothea Kröll verlor 1978 einen Arbeitsgerichtsprozess in erster Instanz und legte Berufung ein. Trotz Ladung für Oktober 1979 erfolgte aus taktischen Erwägungen keine Berufung beim Landesarbeitsgericht. 

Zur Absicherung des Lebensunterhalts erhielt sie in den Jahren 1976 bis 1980 Angebote, als Honorarkraft in Jugendeinrichtungen zu arbeiten und eine befristete Beschäftigung in einem Privathaushalt zur Verwaltung der Privatbibliothek

Bemerkenswert ist ihre Einstellung in einem Kinder- und Jugendwohnheim und eine sich solidarisch erklärende Leitung, einem  ehemaligem Priester, der das Zölibat „kündigte“,  und einer Psychologin, die Berufsverbote ablehnte. Träger der Einrichtung war der Sozialdienst Katholischer Frauen.

1980, mehr als vier Jahre nach der Anhörung, wurde Dorothea Kröll angestellte Lehrerin an einer Kasseler Schule, deren Leiter sich „traute“, eine „Linke“ ins Kollegium aufzunehmen