GEW zum Radikalenerlass

Resolution

Die GEW bewertet den "Radikalenerlass" und die darauf beruhende Politik der Berufsverbote als eine politische und rechtsstaatlich falsche Entscheidung, die eine verhängnisvolle gesellschaftliche Entwicklung in Gang gesetzt hat.

Die Politik der Berufsverbote richtete sich gegen gesellschaftliche Alternativen zum kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem und versuchte, diese zu kriminalisieren. Die Politik der Berufsverbote führte zu einer Gesinnungsschnüffelei, die Millionen Menschen betraf und verbreitete ein Klima der politischen Einschüchterung. Die Politik der Berufsverbote war und ist verfassungswidrig.

Die GEW fordert eine umfassende Rehabilitierung der vom sogenannten "Radikalenerlass" vom 28. Januar 1972 und insbesondere der infolgedessen von Berufsverboten betroffenen Menschen durch Bund, Länder und Kommunen.

Die GEW erwartet von der Politik, diese Fehlentscheidung einzugestehen und Vorschläge für Rehabilitationsmaßnahmen und Entschädigungsleistungen vorzulegen.

Die GEW unterstützt die Forderung, die auf dem Radikalenerlass begründeten Akten dem Verfassungsschutz zu entziehen und sie an das Bundesarchiv weiterzuleiten, um sie den Betroffenen und der Wissenschaft zugänglich zu machen.

Die GEW fordert die Bundesregierung auf, die sogenannte "Extremismusklausel" unverzüglich zu streichen. Sie kritisiert, dass verantwortliche politische Kräfte weiterhin den Eindruck zu vermitteln suchen, die "Feinde der Demokratie" stünden links. In diesem Zusammenhang diente die
Berufsverbotepolitik schon immer der Blindheit auf dem rechten Auge.

Die GEW bedauert die sogenannten Unvereinbarkeitsbeschlüsse und bittet die davon Betroffenen um Entschuldigung.

Die GEW verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Gewerkschaftstages von 1980, in dem eine Aufhebung der Unvereinbarkeitsbeschlüsse von 1973 gefordert wird, weil diese "die Glaubwürdigkeit der Gewerkschaften in Frage stellen" und "selbst Gesinnungsschnüffelei in den eigenen Reihen" zur Folge hatten. Die GEW hat 1989 den Verweis auf die Unvereinbarkeitsbeschlüsse des DGB in § 8 Abs. 4 ihrer Satzung gestrichen.

Göttingen, 16. März 2012


Gewerkschaftstag 2013 – Beschluss 5.20: Rehabilitierung der Opfer von Berufsverboten und GEW-Unvereinbarkeitsbeschlüssen(vom Gewerkschaftstag an den HV überwiesen und dort am 22./23. November 2013 beschlossen)

Der Gewerkschaftstag begrüßt den Beschluss 109/12 des GEW-Hauptvorstands vom 17. März 2012, in welchem die GEW die Rehabilitierung und Entschädigung der demokratischen und linken politischen Aktiven fordert, die seit 1972 Opfer des sogenannten "Radikalenerlasses" und der darauf beruhenden Politik der Berufsverbote geworden sind, und in dem die GEW für die sogenannten "Unvereinbarkeitsbeschlüsse" um Entschuldigung bittet.

Wir stellen fest, dass die in den Jahren 1971 bis 1989 im politischen Umfeld der Berufsverbote erfolgten Gewerkschaftsausschlüsse demokratischer und linker politischer Aktiver schwerwiegende politische Fehler und schwere Verstöße gegen den Grundsatz gewerkschaftlicher Solidarität waren. Der Gewerkschaftstag unterstützt auch die Absicht des Hauptvorstands, das Thema weiter aktiv zu bearbeiten.

Die Landesverbände fordern - soweit noch nicht geschehen – ihre Landesregierungen und Landtage auf, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, die zur Rehabilitierung und Entschädigung derjenigen demokratischen und linken Aktiven erforderlich sind, die von Berufsverboten betroffen waren oder sind.

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